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FAQ Höhere Fachprüfung
FAQ Berufsprüfung
Häufige Fragen zur höheren Fachprüfung
1. Wann finden die nächsten Prüfungen in D, F und I statt?
2. Wie kann ich mich zur Prüfung anmelden?
3. Was ist der Unterschied zwischen dem Titel der Sicherheitsingenieurin oder des Sicherheitsingenieurs und der Expertin oder des Experten ASGS?
4. Wie wird die praktische Erfahrung für die Zulassung berechnet?
5. Kann man das eidgenössische Diplom Expertin oder Experte ASGS auch ohne Prüfung erlangen?
6. Kann ich mich für die höhere Fachprüfung ASGS anmelden, ohne den Vorbereitungskurs zu absolvieren?
7. Welchen Titel kann ich nach dem Bestehen der höheren Fachprüfung ASGS führen?
8. Berechtigt der Titel «Expertin oder Experte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS)» zum Führen der Bezeichnung «ASA-Spezialist»?
9. Ich bin Sicherheitsfachfrau oder -fachmann. Wie kann ich die höhere Fachprüfung absolvieren?
10. Im Rahmen der Diplomarbeit wurde eine Risikobeurteilung und Risikominderung erstellt, die im Excel über 35 Seiten umfasst. Darf diese als Anhang der Diplomarbeit beigelegt werden? Im Hauptteil der Diplomarbeit (Word) kann ich diese nur als Bild im Querformat einfügen und auf den Anhang verweisen. Die Schriftgröße der Bilder entspricht etwa Arial 9 und widerspricht der Vorgabe von Arial 11. Bilder und Grafiken zählen nicht zum Wörterumfang und erhöhen die Seitenzahl der Diplomarbeit. Stellt
11. Kann ich die höhere Fachprüfung zur Expertin oder zum Experten ASGS absolvieren, wenn ich selbst in der Vergangenheit als Prüfungsexpertin oder Experte, oder Autorin oder Autor bei der höheren Fachprüfung im Einsatz war?
12. Ich habe den gesamten Prüfungsteil «1 Diplomarbeit und Fachgespräch» oder nur eine der beiden Prüfungspositionen «1.1 Diplomarbeit» oder «1.2 Fachgespräch» nicht bestanden. Kann ich im nächsten Jahr eine überarbeitete Version derselben Diplomarbeit einreichen?
13. Was bedeutet «Open Book» beim Prüfungsteil 2 (Fallstudien) und was darf ich verwenden?
14. Muss ich alle ungenügenden Prüfungsteile wiederholen?
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